Wie wird die Quellensteuer berechnet?
Aktuelle Quellensteuersätze 2025
  • Gebührenzahlungen: %15
  • Mietzahlungen: %20
  • Freiberufler: %20
  • Gewinnanteil: %10
  • Zinsen für das Festgeld: %15
  • Kommission: %20
  • Zahlungen für Grundstücke: %2
  • Bauarbeiten: %3
Wichtige Hinweise
  • Quellensteuer ist die Steuer, die im Namen der Person einbehalten wird, an die die Zahlung erfolgt.
  • Der einbehaltene Betrag wird vom Zahler an das Finanzamt abgeführt.
  • Die Person, von der die Quellensteuer abgezogen wird, kann diese in der Jahreserklärung geltend machen.
  • In manchen Fällen kann eine Befreiung von der Quellensteuer möglich sein
Berechnungsformeln:
Quellensteuerbetrag = Bruttobetrag × Quellensteuersatz
Nettobetrag = Bruttobetrag – Einbehaltener Betrag
Quellensteuersatz = durch die Zahlungsart festgelegter Satz

Berechnung der Abgaben

Wählen Sie die Zahlungsart aus, bei der die Quellensteuer abgezogen wird
Geben Sie den Bruttobetrag vor Quellensteuer ein
Klicken Sie auf die Schaltfläche für eine detaillierte Berechnung und Freigabe.
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