Scheidung/Strafe: Fester Lohn
Wirtschaftsstreitigkeiten: Streitwert × Relevantes Verhältnis
Schadensfall: Fallwert × Relevanter Satz
150.000 € Geschäftsmodell:
Fallwert: 150.000 €
Satz: 15 % (nach 100.000 €)
Anwaltshonorar: 150.000 × 0,15 = 22.500 TL
Diese Gebühren sind Richtpreise.
Kann je nach Preisgestaltung der Anwaltskanzlei variieren.
Konsultieren Sie in Gerichtsverfahren immer Ihren Anwalt.
Bitte prüfen Sie die aktuellen Tarife.