Zivilverfahren: Verfahrenswert × Relevantes Verhältnis
Strafsache: Fallwert × 13 %
Verwaltungssache: Fallwert × 12 %
150.000 € Fallwert, Rechtsfall:
Fallwert: 150.000 €
Rate: 13 % (zwischen 100.000 und 200.000)
Agentehonorar: 150.000 × 0,13 = 19.500 €
Diese Berechnungen dienen nur allgemeinen Informationszwecken.
Konsultieren Sie in Gerichtsverfahren immer Ihren Anwalt.
Die Agentehonorare können sich ändern. Bitte prüfen Sie die aktuelle Gesetzgebung.